Köln beschließt Katzenschutzverordnung

Köln macht großen Schritt im Katzenschutz und beschließt Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen.

Katzenschutzverordnung

Einen Grund zum Feiern gab es diese Woche in Köln. Vor allem die Tierschützer Kölns, die sich seit Jahren im Katzenschutz engagieren und freilebende Katzen versorgen können jubeln.

Zukünftig müssen alle Hauskatzen mit Freilauf kastriert und mit Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet werden. Was schwer kontrollierbar ist, wird dennoch auf Lange Sicht eine Besserung der Zustände unter freilebenden Katzen bringen. Jede Katze, die aufgrund dieser Verordnung keinen Nachwuchs zeugen bzw. bekommen kann, reduziert die Zahl der Zuläufer an Futterstellen.

Köln ist nicht die erste Stadt mit solch einer Katzenschutzverordnung, aber die erste „Millionen-Stadt“. Der §13b im Tierschutzgesetz ermächtigt Landesregierungen, Gebiete mit Schutz von freilebenden Katzenpopulationen zu bestimmen und weitere Maßnahmen wie z.B. einer Kastrationspflicht sowie einer Kennzeichnungspflicht einzuleiten.

Welche Städte und Gemeinden dies schon umsetzen, könnt ihr hier nachlesen.

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