Streunerkatzen – wer ist zuständig? Teil 1

Vor einigen tagen schrieb eine Leserin einen Kommentar. „Überall steht, wie man Streunerkatzen hilft. Doch wer hilft mir, wenn ich schon welche füttere?“ Und diese Frage ist berechtigt. Deshalb möchte ich versuchen, sie zu beantworten.

Wer ist fuer Streunerkatzen zustaendig

Diese Antwort besteht aus drei Teilen. In diesem, dem ersten Teil, möchte ich auf die Zuständigkeit eingehen. Wer ist für freilebende Katzen verantwortlich? Teil 2 erklärt, welch große Verantwortung man mit dem Einrichten einer Futterstelle übernimmt und was alles dazu gehört. Im 3. Teil gehe ich auf Hilfestellungen ein.

Wer erst einmal anfängt, zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zu füttern, steht in der Verantwortung. Plötzlich sind da junge Katzen, man möchte kastrieren, muss Verletzungen und Krankheiten behandeln lassen, ständig Futter nachkaufen und dann kommen immer wieder noch weitere Katzen aus der Umgebung hinzu, dankbar für diesen betreuten Futterplatz.

Streunende Katzen gehören laut Gesetz zu den herrenlosen Tieren. Verantwortlich ist im Grunde keiner. Die Ordnungsämter machen es sich da ganz gerne einfach. Sie müssen sich laut Gesetz nur um Fundtiere, also entlaufene Tiere kümmern.

Auch Tierschutzvereine MÜSSEN erstmal gar nichts. Einige können auch nicht viel mehr leisten, als normale Fundtiere aufzunehmen, weil sie für diese in der Regel noch ein bisschen Geld bekommen und manchmal auch weil die Kapazitäten nicht mehr hergeben.

Findet jemand eine Katze, meldet er diese beim Ordnungsamt, welches die Fundtierunterbringung in der Regel an ein Tierheim delegiert hat. Dafür zahlt das Ordnungsamt anteilig die Kosten, die je nach Vereinbarung die Kastration, die Parasitenbehandlung und zwei bis vier Wochen Unterbringung enthalten.

Für freilebende Katzen gilt dies nicht. Sie zählen zu den herrenlosen Tieren, ähnlich wie Wildtieren. Manchmal ist das Ordnungsamt aber auch für herrenlose Tiere, auch Streunerkatzen verantwortlich. Nämlich dann, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Manchmal kann man auf diese Weise argumentieren, wenn sich die Katzengruppe in der Nähe stark befahrener Straßen aufhält und Verkehrsunfälle verursachen könnte. Oder wenn sie an Infektionskrankheiten leiden und bettelnd durch Nachbarschaft ziehen.

Einige Behörden möchten das Problem gern von sich weisen und argumentieren damit, dass derjenige, der anfängt die Katzen zu füttern, damit automatisch Halter und Verantwortlicher wird.

Streunerkatzen sind deshalb ein Fall, in dem häufig mit mehreren Stellen zusammen gearbeitet werden muss. Viele Tierschutzvereine engagieren sich stark für diese Katzen. Nicht wenige Ordnungsämter unterstützen diese Arbeit finanziell, denn wenn man bei ihnen die „Katzen-Vermehrungspyramide“ in Erinnerung ruft, wird ihnen schnell klar, was ihnen blüht, wenn sie nicht frühzeitig einschreiten. Ohne Eigeninitiative geht es aber auch nicht. Das Füttern, das Einfangen, zum Tierarzt fahren usw. wird oft von den Katzenbetreuern übernommen. Katzenbetreuer in der Mehrzahl, denn alleine ist das kaum machbar. Was alles dazu gehört, lest ihr in Teil 2.

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