Wann ist Katzenbetreuung von der Steuer absetzbar?

Im September 2015 entschied der Münchner Bundesfinanzhof, dass Haustierbetreuung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört und somit steuerlich absetzbar ist. Für diese steuerliche Absetzbarkeit müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Katzensitter von Steuer absetzen

  • Die Katze muss bei euch zu Hause betreut werden. Verbringt sie die Betreuungszeit woanders, z.B. bei einem Sitter zu Hause oder in einer Tierpension, könnt ihr diese Kosten nicht absetzen.
  • Die betreuende Person muss unternehmerisch tätig sein. Das bedeutet, würde eure Nachbar die Katze betreuen, sind die Kosten ebenfalls nicht absetzbar.
  • Außerdem muss derjenige eine Rechnung ausstellen und ihr diese per Überweisung zahlen.

Bis zu 20% eurer Kosten sind absetzbar, maximal aber 4000 EUR.

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