Im September 2015 entschied der Münchner Bundesfinanzhof, dass Haustierbetreuung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört und somit steuerlich absetzbar ist. Für diese steuerliche Absetzbarkeit müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Katze muss bei euch zu Hause betreut werden. Verbringt sie die Betreuungszeit woanders, z.B. bei einem Sitter zu Hause oder in einer Tierpension, könnt ihr diese Kosten nicht absetzen.
- Die betreuende Person muss unternehmerisch tätig sein. Das bedeutet, würde eure Nachbar die Katze betreuen, sind die Kosten ebenfalls nicht absetzbar.
- Außerdem muss derjenige eine Rechnung ausstellen und ihr diese per Überweisung zahlen.
Bis zu 20% eurer Kosten sind absetzbar, maximal aber 4000 EUR.