Wer bekommt die Katzen bei einer Trennung?

Trennt sich ein Paar und einer zieht aus, wird der Hausrat meist aufgeteilt. Doch wie ist es mit den Katzen? Wer diese behalten darf, ist ganz klar geregelt.

Trennung mit Katze

Alleinige Anschaffung der Katze

Unabhängig, ob verheiratet oder nicht und ob vor oder während der Beziehung angeschafft – die Katze gehört demjenigen, der sie erworben hat. Wessen Name im Vertrag steht, der darf die Katze behalten. Dass sich der andere Partner vielleicht mehr um das Haustier gekümmert hat, ist egal. Haustiere werden in diesem Fall genauso behandelt wie das Porzellan-Service.

Gemeinsame Anschaffung der Katze

Bei einer gemeinsamen Anschaffung, bzw. wenn beide Partner im Vertrag stehen, müssen sich diese einigen. Es ist nötig, vernünftig miteinander zu reden und dabei zur Sprache zu bringen, wer wirklich die Bezugsperson ist, wer sich überwiegend um die Katze gekümmert hat und – fast noch wichtiger – wo die Katze es besser hätte.

Vielen Menschen ist es während einer Trennung nicht mehr möglich, vernünftig miteinander zu kommunizieren. Sie sind wütend, enttäuscht und möchten dem Partner das Tier nicht auch noch gönnen. Oder noch schlimmer, sie möchten die Katze nur für sich behalten, um dem Ex-Partner eines auszuwischen und ihm zusätzlich weh zu tun. Ist das der Fall, muss das Problem gerichtlich gelöst werden. Auch vor Gericht wird angewogen, wer die Hausptbezugsperson ist und sich am meisten um die Katze kümmert.

Die Sache mit dem Besuchsrecht

Ein Besuchsrecht gibt es bei Haustieren nicht. Möchte der Partner, der die Katze nicht behält, diese später besuchen, ist er von der Zustimmung des Katzenhalters abhängig. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

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