Falsche Behandlungen, vergessene Tupfer in Operationswunden – in der Humanmedizin hat Ärztepfusch weitreichende Folgen. Doch was ist, wenn der Tierarzt pfuscht?
Tierärztliche Behandlungsfehler mit Folgen
Auch Tierärzte sind Menschen, sodass ihnen durchaus mal Fehler passieren können. Haften muss ein Tierarzt aber nur, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt, statt eine Behandlung pflichtgemäß erbracht hat.
Kommt ein Tier an den Folgen eines Behandlungsfehlers zu Schaden, kann ein Tierhalter Schadensersatz verlangen bzw. für ein verstorbenes Tier Wertersatz. Wie auch in der Humanmedizin kommt hier die Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten zum Tragen. Nicht der Halter muss beweisen, dass der Tierarzt einen Fehler gemacht hat, sondern der Tierarzt muss beweisen, dass er diesen nicht gemacht hat.
Schadensersatz bei Fehldiagnosen und deren Behandlung
Spannend wird es, wenn Tierärzte eine falsche Diagnose stellen und unnötige Behandlungen folgen. In diesem Fall ist es ebenfalls möglich, als Halter Schadensersatz geltend zu machen.
Grundsätzlich hat ein Geschädigter bzw. der Halter eines zu Schaden gekommenen Tieres Anspruch auf die Erstattung aller entstandenen Kosten, einschließlich Gutachter und der Weiterbehandlung bei einem anderen Tierarzt.
Mehr Infos:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-der-tierarzt-pfuscht-schadensersatz-fordern_083814.html?pid=10616
war beim tierarzt mit mein siebenschläfer , kontrolle ,ob das loch am gaumen zu war oder nicht , ohne vorwarnung nimmt er ein elektrischer schleifer und fängt an die seitlichen zähne zu schleifen ,ein paar sekunden..wo die zunge meines tieres in zwei geteilt wird , er stirbt stunden später . der tierarzt sagte bis zuletzt dass alles ok wäre .zunge war geschwollen mund voller blut . was bleiben sind die schuldgefühle
Oh, wie traurig. 🙁
Das tut mir Leid. Fehler zugeben können viele nicht. Habe ähnliches mit meiner Katze erlebt.😥