Höhere Kosten beim tierärztlichen Notdienst

Am 14.02.2020 ist eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten. Wer den Notdienst in Anspruch nimmt, muss mit höheren Kosten rechnen.

GOT 2020 Tierarztkosten Notdienst

Schon lange klagt die Tierärzteschaft über Probleme, die Notdienste abzudecken. Unplanbare Einnahmen und Mitarbeiter, die Lohn sowie Zuschläge erhalten müssen, machten es kaum möglich, kostendeckend zu arbeiten. Das führte dazu, dass immer weniger Tierärzte sich an gemeinschaftlichen Notdiensten beteiligten wollten und konnten und auch auch Tierkliniken ihre Dienste reduzierten. Am 20. Dezember 2019 wurde nun eine Änderung der Gebührenordnung beschlossen, die am 14. Februar.2020 in Kraft getreten ist.

Wochentags von 18 bis 8 Uhr sowie am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr und feiertags von 0 Uhr bis 24 Uhr gelten nun als offizielle Zeiten des Notdienstes. Viele Tierärzte bieten in diesen Zeiten aber auch normale Sprechstunden an, z. B. wochentags bis 19 Uhr oder Samstagvormittag. Die regulären Sprechzeiten sind kein Notdienst.

Im Notdienst müssen Tierhalter nun eine Grundgebühr entrichten, welche 59,50 Euro beträgt. Diese wird immer fällig, egal ob eine aufwendige Operation folgt oder nur eine Untersuchung des Tieres stattfindet.

Bisher durften Tierärzte für die Behandlungen während des Notdienstes den 3-fachen Satz verlangen, das heißt bis zu dreimal soviel wie in der regulären Sprechstunde. Mit der Änderung der Gebührenordnung müssen Tierärzte im Notdienst mindestens den 2-fachen Satz und dürfen sogar den 4-fachen Satz verlangen.

Diese GOT-Änderung stößt bei vielen Tierhaltern auf Kritik. Gleichzeitig aber wird vielleicht auch ein Bewusstsein dafür geschaffen, was wirklich ein Notfall ist und was nicht. Denn immer wieder werden Notdienste für reguläre Behandlungen ausgenutzt. So gibt es Tierhalter, die für jährliche Impfungen, bei einem Verdacht auf Flohbefall oder einfachste Fragen, den Notdienst in Anspruch nehmen. Dieser aber soll eigentlich nur den wirklichen Notfällen, also schweren bis lebensbedrohlichen Fällen vorbehalten sein.

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